Bochum. (PM VFL) Das Sportgericht des DFB hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Hans E. Lorenz, als Einzelrichter am 16.03.2021 im schriftlichen Verfahren entschieden, dass...
Bochum. (PM VFL) Das Sportgericht des DFB hat durch seinen Vorsitzenden, Herrn Hans E. Lorenz, als Einzelrichter am 16.03.2021 im schriftlichen Verfahren entschieden, dass Danny Blum (VfL wegen eines rohen Spiels gegen den Gegner gemäß § 8 Nr. 1. b) der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB mit einer Sperre von drei Meisterschaftsspielen der Lizenzligen belegt wird.
Darüber hinaus ist unsere Nummer 17 bis zum Ablauf der Sperre nach Ziffer 1. für alle anderen Meisterschaftsspiele seines jeweiligen Vereins bzw. seiner Tochtergesellschaft gesperrt.
Das Urteil ist rechtskräftig.
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