Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den VfL Bochum 1848 im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 13.000 Euro belegt.
Davon kann der VfL bis zu 4.300 Euro für sicherheitstechnische oder gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.
Vor dem DFB-Pokalspiel bei Arminia Bielefeld am 12. August 2023 wurden im Bochumer Fanblock mindestens zwölf pyrotechnische Gegenstände gezündet. Zudem wurde ein Becher in Richtung eines Bielefelder Spielers geworfen, ohne diesen zu treffen.
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.