Köln. (PM FC) Der 1. FC Köln wird gegen das FIFA-Urteil in Folge der Verpflichtung von U19-Spieler Jaka Cuber Potocnik beim internationalen Sportgerichtshof CAS... FC geht in Berufung

Rhein-Energie-Stadion – © Sportfoto-Sale (MK)

Köln. (PM FC) Der 1. FC Köln wird gegen das FIFA-Urteil in Folge der Verpflichtung von U19-Spieler Jaka Cuber Potocnik beim internationalen Sportgerichtshof CAS in Berufung gehen.

Ziel ist es zudem, bis zum endgültigen Urteil eine Aussetzung der Strafe zu erwirken.

Dem 1. FC Köln ist am heutigen Mittwoch das Urteil der FIFA zur Klage von NK Olimpija Ljubljana wegen der Verpflichtung von Jaka Cuber Potocnik zugestellt worden.

Potocnik war im Januar 2022 zum 1. FC Köln in den Nachwuchs gewechselt, nachdem er zuvor seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana wegen zahlreicher Vertragsverletzungen seitens des Clubs gekündigt hatte. Der slowenische Erstligist hatte dem Stürmer daraufhin einen rechtswidrigen Bruch seines Arbeitsvertrags vorgeworfen und ihn sowie den 1. FC Köln bei der FIFA auf Zahlung von Schadensersatz verklagt. Dem FC wirft Potocniks ehemaliger Club vor, den Spieler zum Vertragsbruch angestiftet zu haben. Dagegen hat sich der 1. FC Köln in einer umfassenden Klageerwiderung verteidigt und insbesondere zahlreiche Nachweise vorgelegt, die eine Anstiftung zum Vertragsbruch widerlegen.

Das FIFA Football Tribunal hat in seinem Urteil vom 1. Februar 2023 dennoch entschieden, dass Potocnik seinen Arbeitsvertrag mit Olimpija Ljubljana ohne Rechtsgrund gekündigt habe. Zudem sei es dem FC nicht gelungen, die Vermutung zu widerlegen, dass er als neuer Club den Spieler zum Vertragsbruch angestiftet habe.

Im Ergebnis hat die FIFA wie folgt entschieden:

– Der Spieler wurde (unter Mithaftung des FC) zur Zahlung von Schadensersatz an Olimpija Ljubljana in Höhe von 51.750,- Euro verurteilt.

– Der Spieler wurde mit sofortiger Wirkung mit einer viermonatigen Spielsperre belegt.

– Dem 1. FC Köln wird verboten, in den nächsten beiden Transferperioden neue Spieler (national oder international) zu registrieren.

Gegen dieses Urteil wird der 1. FC Köln beim internationalen Sportgerichtshof CAS Berufung einlegen. Zudem wird beantragt, die Strafen bis zum endgültigen Urteil vorläufig auszusetzen.

sportstimme

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