
Bochum. (PM VFL) Das zweite Auswärtsspiel der Bundesliga-Saison 2023/24 führt den VfL Bochum 1848 in die Fuggerstadt.
Am Samstag, den 02. September (15:30 Uhr), gastieren die Blau-Weißen beim FC Augsburg. Tickets für die Partie in der WWK Arena können sich VfL-Mitglieder und Dauerkarteninhaber*innen ab Freitag, den 18. August, um 10 Uhr im Ticketonlineshop unter www.vfl-bochum.de/tickets sichern. Pro Person können maximal vier Karten erworben werden.
Sollten noch Restkarten zur Verfügung stehen, wird es ab Montag, den 21. August, um 10 Uhr im Ticketonlineshop einen freien Verkauf geben. Der Ticketverkauf endet am Dienstag, den 29. August, um 9 Uhr.
Inhaber einer Auswärts-Dauerkarte (ADK) erhalten in den nächsten Tagen über unsere Fanbetreuung gesonderte Informationen. Eine Buchung für die entsprechende Karte im Ticketonlineshop ist dementsprechend nicht notwendig.
Preise und Blöcke:
Sitzplatz Block X 25,00 EUR
Stehplatz Block W 15,00 EUR
Rollstuhlfahrer 14,00 EUR*
*(auf individuelle Anfrage an fanbeauftragter@vfl-bochum.de)
Der VfL Bochum 1848 erhebt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 1 EUR pro Ticket. Diese Gebühr ist in den oben genannten Preisen bereits enthalten.
Hinweise zum Verkaufsprozedere:
• Die Eintrittskarten werden platzgenau über den Ticketonlineshop des VfL Bochum 1848 verkauft.
• Der Versand der Tickets erfolgt direkt nach der Buchung per print@home.
Der FC Augsburg weist auf folgendes hin:
• Die Bezahlung in der WWK Arena erfolgt bargeldlos über die Bezahlkarte des FC Augsburg, mobil via Bluecode oder mit ec-Karte.
• Nähere Infos können dem folgenden Link entnommen werden: Bezahlen im Stadion | FC Augsburg
• Mit dem Kauf der Tickets akzeptieren die Ticketkäufer die Stadionordnung sowie die ATGB des FC Augsburg.
• Alle Eintrittskarten gelten als Fahrschein im öffentlichen Nahverkehr (Bus und Tram) der Augsburger Verkehrsgesellschaft mbH (avg) in den Zonen 10 und 20 (drei Stunden vor und nach dem Spiel). In den Regionalzügen und Regionalbussen des Augsburger Verkehrsverbundes (AVV) gelten die Eintrittskarten nicht als Fahrschein.
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