
Solingen. (PM BHC) Der Bergische HC nimmt zu der Berichterstattung um die Lizenz des HSV Hamburg wie folgt Stellung:
Die Clubs stehen in der HBL im sportlichen und wirtschaftlichen Wettbewerb. Der Ligaverband hat sich dafür eindeutige Regeln gegeben: Mitspielen darf nur, wer nicht nur sportlich, sondern auch wirtschaftlich leistungsfähig ist. Die Integrität des sportlichen Wettbewerbs verlangt, dass auch die wirtschaftlichen Anforderungen von allen Clubs gleichermaßen erfüllt werden.
Nach den allseits einsehbaren öffentlichen Informationen ist mehr als zweifelhaft, ob der HSV Hamburg die wirtschaftlichen Kriterien in dieser Saison erfüllt hat und zukünftig erfüllen kann.
Damit wird ein fairer Konkurrenzkampf in Frage gestellt – für alle Mitglieder der HBL und 2. HBL. Vor diesem Hintergrund haben wir am 19. April 2024 bei der HBL Auskunft über die Vorgänge rund um die Lizenz des HSV Hamburg beantragt. Zu unserem Bedauern mussten wir feststellen, dass die Lizenzierungskommission sich mit unserem Antrag nicht transparent auseinandersetzen wollte. In Bezug auf die Lizenzierung des HSV Hamburg in der Saison 2023/24 und 2024/25 stellen sich aufgrund schwerwiegender Anhaltspunkte weitreichende Fragen. Der Bergische HC sah sich daher am 30. April 2024 gezwungen, mit ausdrücklicher Unterstützung weiterer Clubs seinen Antrag vor Gericht gegen den Ligaverband weiterzuverfolgen.
Wir sehen es im Interesse der gesamten Liga, dass die Vorgänge rund um den HSV Hamburg vor einer Entscheidung über eine erneute Lizenz vollständig aufgeklärt und gemäß den HBL-Statuten bewertet und gegebenenfalls sanktioniert werden. Dies gebieten bereits die eigenen Regeln des Ligaverbandes, die als Ziel des Lizenzierungsverfahren den Schutz der Integrität des Wettbewerbs und die Erhöhung der Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit festgeschrieben haben.
Das Lizenzierungsverfahren darf der Professionalität der HBL in anderen Geschäftsbereichen nicht nachstehen.
Stellungnahme der HBL
Köln. (PM HBL) Bezüglich der Stellungnahme des Bergischen Handball Clubs 06. e. V. vom heutigen Donnerstag (02.05.2024) erklärt die Handball-Bundesliga GmbH folgendes:
– Die durch die Gesellschafter des Handball-Bundesliga e. V. auf der ordentlichen Mitgliedersammlung einstimmig bestellte, unabhängige und nicht weisungsgebundene Lizenzierungskommission des Handball-Bundesliga e. V. hält sich vollumfänglich an die Vorgaben und Verfahrensabläufe der HBL-Satzung sowie der Lizenzierungsordnung nebst Richtlinien. Diese sind auf der HBL-Homepage einsehbar.
– Der Antrag des Bergischen Handball Clubs auf Einsicht in die Unterlagen des Lizenzierungsverfahrens des Handball-Bundesliga e. V. (Ligaverband) der Saison 2023/24 und 2024/25 betreffend des Handball Sport Verein Hamburg wurde von der unabhängigen Lizenzierungskommission abgewiesen. Gegen den Beschluss vom 29.04.2024 kann vom Bergischen Handball Club innerhalb einer Woche nach Zustellung Beschwerde eingelegt werden.
– Die Entscheidung der Abweisung des Antrags auf Einsichtnahme in die Lizenzunterlagen des Ligakonkurrenten Handball Sport Verein Hamburg fußt auf § 13 Ziffer 7 der Ordnung zur Lizenzierung nebst Richtlinien (LZO). Dieser verpflichtet Ligaverband und HBL GmbH, sämtliche während des Lizenzierungsverfahrens von den Lizenzbewerben erhaltene Informationen streng vertraulich zu behandeln und diese weder direkt noch indirekt Dritten offenzulegen.
– Die eindeutige Verpflichtung zur Geheimhaltung ist grundlegend für das gesamte Lizenzierungssystem der Handball-Bundesligen. Damit wird einer Ausforschung von Konkurrenten vorgebeugt. Gleichzeitig werden Integrität und Stabilität des Lizenzierungssystems gesichert.
Der Ablauf des gesamten Lizenzierungsverfahrens ist klar definiert, streng standardisiert und stellt die Basis des organisierten Wettbewerbes der Handball-Bundesligen sicher.
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